Mittwoch, 22. Mai 2013

Noch 365 Tage bis zur Europawahl 2014!

Am heutigen Mittwoch ist es noch genau ein Jahr bis zur nächsten Europawahl: Vom 22. bis 25. Mai 2014 werden dann die Bürger der EU zum achten Mal das Europäische Parlament direkt wählen. Und auch wenn die meisten Europäer dem Urnengang bislang eher gelassen bis gleichgültig entgegensehen, kann es nicht schaden, schon einmal einen Blick auf die Fragen zu werfen, um die es in den nächsten Monaten gehen wird. Hier deshalb zum Einstimmen ein kleines Was ist Was zur Europawahl 2014.

Wer tritt an?

Die Sitzordnung im Europaparlament: 34 Linke, 190 Sozialdemokraten, 58 Grüne, 85 Liberale, 269 Christdemokraten, 55 Konservative, 35 Rechtspopulisten und ein paar Fraktionslose in den hinteren Reihen.
Die entscheidenden Kräfte im Europäischen Parlament sind die europäischen Parteien, die sich zunächst aus informellen Parteibündnissen entwickelten, heute aber in Art. 10 EU-Vertrag auch eine vertragsrechtliche Grundlage haben. Inzwischen gibt es dreizehn solche Parteien, die sich auf sieben Fraktionen im Parlament verteilen. Fünf von ihnen – die christdemokratische EVP, die sozialdemokratische SPE, die liberale ALDE, die grüne EGP und die linke EL – entsprechen im Wesentlichen ihren Pendants im Deutschen Bundestag. Hinzu kommen die von den britischen Konservativen ins Leben gerufene AECR, die beiden rechtspopulistisch-europaskeptischen Gruppierungen MELD und EAF, die eine gemeinsame Fraktion bilden, einige Kleinparteien, die sich jeweils einer der größeren Fraktionen angeschlossen haben, sowie die fraktionslose rechtsextreme AENM. Wikipedia weiß die Details.

Allerdings ist die Zugehörigkeit zu einer dieser Parteien keine Voraussetzung, um bei der Wahl anzutreten: Etwa ein Zehntel der Europaabgeordneten gehört rein nationalen Parteien ohne europäischen Dachverband an, die sich teilweise einer der sieben Fraktionen angeschlossen haben, teilweise aber auch fraktionslos sind. Die daraus entstehende Zersplitterung ist einer der Gründe, dass es im Parlament keinen klaren Gegensatz zwischen verschiedenen politischen Lagern gibt: Da weder die Parteien links noch die Parteien rechts der Mitte eine klare Mehrheit haben, kommen die meisten Entscheidungen durch eine informelle „große Koalition“ aus EVP, SPE und ALDE zustande.

Wie wird gewählt?

Wie immer. Vor gut einem Jahr scheiterte der Versuch des britischen Abgeordneten Andrew Duff (LibDem/ALDE) zu einer umfassenden Wahlrechtsreform, die unter anderem europaweite Wahllisten einführen sollte. Stattdessen wird nun erneut jeder Staat ein festes Sitzkontingent haben, und auch an dem umstrittenen Prinzip der „degressiven Proportionalität“ (größere Länder bekommen mehr Sitze, kleinere aber mehr Sitze pro Einwohner) hat sich nichts geändert.

Die genaue Ausgestaltung des Wahlverfahrens ist, von ein paar allgemeinen Vorgaben abgesehen, Sache der einzelnen Mitgliedstaaten; einen Überblick bietet wiederum Wikipedia. In Deutschland besonders umstritten ist dabei die Anwendung der Sperrklausel: Genauso wie für den Bundestag galt bis zur Europawahl 2009 jeweils eine Fünf-Prozent-Hürde, die aber Ende 2011 vom Bundesverfassungsgericht in einem umstrittenen Urteil gekippt wurde. Die Europaabgeordneten selbst befürworteten hingegen Ende 2012 in einer Resolution nationale Sperrklauseln, um dadurch der Zersplitterung des Parlaments Einhalt zu gebieten. Und da zuletzt auch aus dem Bundestag Pläne zur Wiedereinführung einer Drei-Prozent-Hürde bekannt wurden, wird es mit einiger Sicherheit vor der Europawahl noch einige verfassungsrechtliche Debatten geben.

Wie wird sich die Wahlbeteiligung entwickeln?

Abwärtstrend: Beteiligung an der Europawahl in den vier größten Mitgliedstaaten.
Für viele Medien ist das Interessanteste an der Europawahl die Frage, wie viele Bürger überhaupt zum Wählen gehen. Tatsächlich sank die Wahlbeteiligung im Lauf der Zeit immer weiter ab – von erst 63 auf zuletzt 43 Prozent. Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens spielten wohl die EU-Erweiterungen eine Rolle: Die Wahlbeteiligung unterscheidet sich je nach Land und ist in den neuen Mitgliedstaaten meist niedriger als in den alten (2009 waren die Extreme 19,6 % in der Slowakei und 90,8 % in Luxemburg). Doch auch in den Gründungsländern ging die Beteiligung zurück, was, zweitens, mit enttäuschten Erwartungen zu tun haben mag: Bei der ersten Wahl, die 1979 in teils euphorischer Stimmung stattfand, besaß das Parlament noch kaum Kompetenzen – und als es diese seit den 1990er Jahren schrittweise erhielt, stand es bei vielen schon im Ruf einer bedeutungslosen Quasselbude.

Drittens und vor allem aber gelang es dem Parlament bis heute nicht, die europapolitische Debatte entlang der Unterschiede zwischen den verschiedenen europäischen Parteien zu strukturieren. Stattdessen herrschen in den Medien etwa in der Diskussion über die Eurokrise meist nationale Gegensätze vor: Die Antagonisten sind nicht EVP und SPE, sondern Deutschland und Griechenland. Für die Wähler bleibt daher unklar, wofür die verschiedenen parteipolitischen Optionen eigentlich stehen, zwischen denen sie sich bei der Europawahl entscheiden können; und immer öfter entscheiden sie sich deshalb gar nicht, sondern bleiben gleich zu Hause.

Diese unzureichende parteipolitische Debatte hat selbst wiederum verschiedene Ursachen (mehr dazu hier). Ein wichtiger Faktor dürfte allerdings die fehlende Personalisierung sein: Wegen der nur nationalen Wahllisten hatten die europäischen Parteien bislang niemanden, der ihre Positionen für ein europaweites Publikum verkörpert hätte. Das jedoch wird nächstes Jahr anders sein.

Wer wird Spitzenkandidat?

Sehen wir Martin Schulz und Donald Tusk demnächst im Wahlkampf wieder?
Die große Neuigkeit der Europawahl 2014 werden die Spitzenkandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten sein, die die großen europäischen Parteien erstmals nominieren wollen. Bereits seit dem Vertrag von Maastricht 1992 wird der Kommissionspräsident nicht mehr allein von den nationalen Staats- und Regierungschefs ernannt, sondern vom Europäischen Rat vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament bestätigt. Schon in der Vergangenheit kam deshalb immer wieder die Forderung auf, dass die europäischen Parteien bereits vor der Wahl ihre Wunschkandidaten benennen und dadurch die Staats- und Regierungschefs unter Druck setzen sollten. Weiter verstärkt wurde dies durch eine neue Formulierung im Vertrag von Lissabon, derzufolge der Europäische Rat bei seinem Vorschlag für den Kommissionspräsidenten das Ergebnis der Europawahl „berücksichtigt“ (Art. 17 EU-Vertrag). Im Dezember 2009 fasste daraufhin die SPE als erste europäische Partei den Beschluss, vor der Europawahl 2014 einen eigenen Kandidaten zu benennen.

Inzwischen ist klar, dass alle größeren europäischen Parteien auf die ein oder andere Weise Spitzenkandidaten aufstellen werden. Allerdings haben nur SPE und EGP bislang ein formelles Verfahren dafür beschlossen: Bei den Sozialdemokraten wird im Oktober eine Vorauswahl von bis zu sechs Kandidaten erfolgen; im Dezember und Januar werden dann (nach Vorbild der US-amerikanischen primaries) innerhalb der nationalen Mitgliedsparteien Delegierte für einen Parteikongress gewählt, der schließlich im Februar den Spitzenkandidaten kürt. Bei den Grünen hingegen soll ein Spitzenkandidaten-Duo gewählt werden, und zwar durch eine offene Online-Abstimmung, an der sich alle Mitglieder und Sympathisanten ab 16 Jahren beteiligen können.

Spekulationen, wer als Kandidat in Frage käme, gibt es schon heute zuhauf. Der Europablogger Jon Worth hat vor einigen Tagen gute Übersichten zu den verschiedenen Parteien zusammengestellt: SPE und EVP, die realistische Chancen auf einen Wahlsieg haben, sowie ALDE und EGP, deren Kandidaten als Kompromisslösung zum Zuge kommen könnten. Klarer Favorit bei der SPE ist Martin Schulz, ehemaliger sozialdemokratischer Fraktionschef und derzeit Präsident des Europäischen Parlaments; mögliche Konkurrenten könnten die dänische Premierministerin Helle Thorning-Schmidt, der SPE-Parteipräsident und ehemalige bulgarische Ministerpräsident Sergej Stanishev oder der frühere belgische Wirtschaftsminister Paul Magnette sein. Bei der EVP ist das Tableau weniger eindeutig: Als mögliche Kandidaten gelten unter anderem der polnische Premierminister Donald Tusk, die litauische Präsidentin Dalia Grybauskaitė und die derzeitige EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Wie wird sich das auf das institutionelle Gleichgewicht auswirken?

Die wichtigste Hoffnung, die mit der Ernennung der Spitzenkandidaten einhergeht, ist natürlich die größere Medienpräsenz und damit ein höheres Interesse der Bevölkerung an der Europawahl, das möglichst auch zu einer stärkeren Wahlbeteiligung führen sollte. Doch nicht nur diese stärkere Wahlbeteiligung an sich ist von Bedeutung, sondern auch die Auswirkungen, die sie auf das Gleichgewicht zwischen dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Organen haben wird. Denn bei politischen Konflikten etwa mit dem Europäischen Rat können sich die Abgeordneten vor allem dann Gehör verschaffen, wenn sie auf eine klare Legitimation durch die Bürger verweisen können. Je niedriger die Wahlbeteiligung hingegen ist, desto leichter fällt es den übrigen Institutionen, über die Position des Parlaments einfach hinwegzugehen.

Von einem personalisierten Wahlkampf mit klar benannten Spitzenkandidaten könnte aber nicht nur das Parlament, sondern auch die Kommission profitieren. Schon seit längerem leidet diese an einer zunehmenden Profillosigkeit. Seit Jacques Delors (PS/SPE), der von 1985 bis 1995 im Amt war, verfolgte kein Kommissionspräsident mehr eine klare politische Linie, und der 2004 ernannte José Manuel Durão Barroso hat (PSD/EVP) galt schon bei seiner Ernennung als langweilig und ideenlos. Die Folge davon war in den letzten Jahren ein ungeahnter Machtgewinn der nationalen Staats- und Regierungschefs: Während Delors etwa in den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht eine Führungsrolle übernahm, blieb Barroso in der Eurokrise weitgehend passiv und folgte lediglich den Vorgaben des intergouvernementalen Europäischen Rates (der sich dafür bedankte, indem er ihn 2009 noch einmal nominierte).

Mit der Europawahl 2014 dürfte sich dies ändern: Zum einen werden sich die europäischen Parteien hüten, im Wahlkampf mit einem solch uncharismatischen Kandidaten wie Barroso anzutreten. Zum anderen wird Barrosos Nachfolger sich auch nach seiner Ernennung besser gegenüber den nationalen Regierungschefs behaupten können, weil er durch einen personalisierten Wahlkampf bereits einer breiten Öffentlichkeit bekannt sein wird. Insgesamt kann das der europäischen Demokratie nur nutzen – wenngleich die Wahl der übrigen Kommissionsmitglieder wohl auch weiterhin eher nach nationalen als nach parteipolitischen Kriterien erfolgen wird.

Was werden die Wahlkampfthemen sein?

Neben der niedrigen Beteiligung litten die bisherigen Europawahlen noch an einem zweiten großen Problem: Obwohl ein europäisches Organ gewählt wird, sind die Wahlkampfthemen in allen Mitgliedstaaten meist nationale Fragen, und häufig sind die Sympathiewerte der nationalen Regierung für das Wahlergebnis wichtiger als alles, was in Brüssel geschieht. Auch hier gibt es allerdings die Hoffnung, dass die Spitzenkandidaten 2014 die Aufmerksamkeit im Wahlkampf auf die echten europapolitischen Entscheidungen lenken werden: Als gesamteuropäische Kandidaten werden sie schließlich nur mit einer gesamteuropäischen Agenda antreten können.

Und tatsächlich sollte man meinen, dass an europapolitischen Themen derzeit kein Mangel besteht; schließlich könnte die seit Jahren wütende Eurokrise in den nächsten Jahren große institutionelle Änderungen erforderlich machen. Problematisch ist allerdings, dass in diesen Fragen nichts ohne die nationalen Regierungen geht: Welche Partei auch immer die Europawahl gewinnt, zuletzt wird das Parlament doch auf eine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat angewiesen sein. Dieser Zwang zum Kompromiss könnte dazu führen, dass allzu weitgehende Reformvorschläge schon im Wahlkampf unglaubwürdig wirken werden – jedenfalls sofern die Kandidaten nicht auch die Unterstützung wichtiger nationaler Regierungen haben. Wenn sich hingegen auch nationale Staats- und Regierungschefs auf der Seite ihres jeweiligen Spitzenkandidaten aktiv an einer transnationalen Debatte über die Zukunft der EU beteiligen, könnte die Wahl im besten Fall die Richtung für die weiteren Entwicklungen vorgeben.

Und schließlich: Wer wird gewinnen?

Diese Frage ist von allen wohl am schwersten zu beantworten: Es gibt bis heute keine europaweiten Wahlumfragen, und auch die naheliegende zweitbeste Lösung, die Werte nationaler Umfragen zusammenzuzählen, wird meines Wissens von keiner Institution systematisch durchgeführt. Betrachtet man nur die größeren Mitgliedstaaten, so könnte die EVP – derzeit mit 269 Abgeordneten die stärkste Fraktion – in Frankreich und Italien leichte, in Spanien und Polen deutliche Verluste erleiden. Doch auch die bislang mit 190 Mandaten zweitplatzierte SPE würde nach heutigem Stand wohl allenfalls stagnieren: Gegenüber 2009 hat sie nur in Großbritannien klar zugelegt, in Spanien hingegen stark verloren.

Gut sehen die Umfragen hingegen für verschiedene kleinere Parteien aus: UKIP (EAF) in Großbritannien, IU (EL) in Spanien, PiS (AECR) in Polen sowie die spanische UPyD und das italienische M5S, die beide keiner europäischen Partei angehören. Vor allem in Spanien und Italien dürfte der Aufstieg der kleinen Parteien allerdings vor allem den Frust der Wähler über die anhaltende Eurokrise widerspiegeln, für die es innerhalb der nationalen politischen Systeme schlicht keinen Ausweg gibt. Sofern es den Spitzenkandidaten von EVP und SPE gelingt, im Wahlkampf plausible gesamteuropäische Lösungen vorzuschlagen, könnte auch das Vertrauen in die großen Parteien wieder zurückkehren.

Es bleibt jedenfalls spannend. Und für alle, die bereits die Tage zählen, findet sich in der rechten Spalte dieses Blogs ab heute ein kleiner Countdown.

Bilder: By Glentamara (Own work) [CC-BY-SA-3.0 or GFDL], via Wikimedia Commons; eigene Grafik (Quelle: Europäisches Parlament); European Union 2013 - European Parliament [CC-BY-NC-ND-2.0], via Flickr.

Sonntag, 19. Mai 2013

Die CDU, die AfD und die Europapolitik im Bundestagswahlkampf

Mit manchen Dingen will sich Angela Merkel (CDU/EVP) im Wahlkampf lieber nicht beschäftigen. Der AfD zum Beispiel.
Vier Monate vor der nächsten deutschen Bundestagswahl liegt die CDU/CSU (EVP) in Umfragen zwölf bis fünfzehn Prozentpunkte vor der SPD (SPE), und auch wenn sie die derzeitige Koalition mit der FDP (ALDE) wohl nicht fortsetzen kann, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass sie auch die nächste Bundesregierung anführen wird. Eigentlich eine komfortable Lage – und doch zeigten die Christdemokraten in der letzten Woche einige Nervosität vor dem Wahlkampf. Ursache dafür ist die unlängst gegründete nationalkonservativ-europaskeptische Partei Alternative für Deutschland (AfD). Diese kommt zwar in Umfragen bislang nur auf rund drei Prozent und würde damit nicht in den Bundestag einziehen. Diese drei Prozent aber dürften vor allem den heutigen Regierungsparteien fehlen: Von den derzeit rund 10 000 AfD-Parteimitgliedern war etwa jeder Zehnte zuvor in der CDU aktiv, weitere 500 in der FDP. Schlimmstenfalls könnte die AfD der CDU einen Teil ihres Wählerpotenzials dauerhaft abspenstig machen, ähnlich wie vor einigen Jahren die Linkspartei (EL) der SPD.

Die CDU-Parteispitze reagierte auf diese Bedrohung bislang, indem sie sie ignorierte. Nachdem Fraktionschef Volker Kauder die AfD im März als „institutionalisierte Angst vor der Zukunft“ bezeichnet hatte, nahm kaum ein prominentes Parteimitglied noch öffentlich auf sie Bezug. Dahinter dürfte ein doppeltes Kalkül stecken: Zum einen die Hoffnung, dass sich die AfD, wenn man ihr nicht zu viel Aufmerksamkeit schenkt, nach dem Scheitern ihrer Bundestagsambitionen selbst zerlegen und als rechtspopulistische Splittergruppe enden wird. Und zum anderen das Bewusstsein, dass die Europapolitik für die CDU im Wahlkampf zu einem allzu heißen Pflaster werden könnte.

Warum die CDU das Europathema lieber meidet

Denn bislang zeigen die deutschen Umfragen einerseits eine hohe Zustimmung zu der Europapolitik der Bundesregierung, und insbesondere Kanzlerin Angela Merkel profitiert davon, dass sie auf den europäischen Gipfeln so gut die deutschen Interessen zu vertreten scheint. Andererseits aber ist die Eurokrise heute nach wie vor nicht vorüber – was nicht zuletzt an der Bundesregierung liegt, die in den vergangenen Jahren etliche Lösungswege zurückgewiesen (Ausweitung des gemeinsamen Haushalts, Eurobonds) oder verschleppt hat (Bankenunion), ohne schlüssige Alternativen aufzuzeigen.

Stattdessen setzte sie einerseits auf eine Sparpolitik, die die wirtschaftliche Lage der Krisenstaaten nur noch weiter verschlimmerte, und andererseits auf kleinere institutionelle Nachbesserungen wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Letzterer genügte zwar, um Teile der nationalen Öffentlichkeit in Empörung zu versetzen, blieb aber weit hinter dem zurück, was für die Überwindung der Krise notwendig wäre. Inzwischen dürfte deshalb auch im Kanzleramt klar sein, dass die bisherigen Durchwurstelversuche gescheitert sind. Und so kann man davon ausgehen, dass die Bundesregierung in den nächsten Jahren entweder ihren Widerstand gegen eine weitere Vergemeinschaftung finanzieller Risiken aufgeben – oder den Zerfall der Eurozone in Kauf nehmen wird.

Einstweilen jedoch hat sich die CDU mit ihrem gleichzeitigen Ja zur Gemeinschaftswährung und Nein zu jeder Form von „Transferunion“ in eine argumentative Sackgasse befördert, aus der sie vor der Bundestagswahl kaum wieder herauskommen kann. Besonders unglücklich ist dabei, dass auch ihre Wähler nur allzu geneigt sind, einen solchen Weg für möglich zu halten. Für den Meinungsforscher Bruce Stokes, der zuletzt für das Pew Research Center eine Studie über die Krisenwahrnehmung in den verschiedenen europäischen Staaten durchgeführt hat, lebt die deutsche Bevölkerung „mental auf ihrem eigenen Kontinent“: Anders als ihre Nachbarn, die die derzeitige wirtschaftliche und politische Lage durchweg als düster einschätzen, sehen die Deutschen keine besonderen Probleme – nicht gerade die beste Ausgangslage für eine Regierung, um im Wahlkampf die Notwendigkeit eines großen politischen Richtungswechsels anzukündigen.

Der Streit über den Umgang mit der AfD

Während es für die CDU-Bundespartei also naheliegend scheint, das Europathema vorerst besser zu meiden, regte sich in den Landesverbänden zuletzt Widerstand gegen diesen Kurs. In einem gemeinsamen Positionspapier forderten die CDU-Fraktionsvorsitzenden von Thüringen, Sachsen und Hessen „eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Programmatik der AfD und den hieraus folgenden Konsequenzen“. Merkel und einige andere Mitglieder der Parteispitze wiesen dieses Ansinnen zwar umgehend brüsk zurück; nur kurz danach jedoch legten die CDU-Ministerpräsidenten von Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie einige Bundestagsabgeordnete nach und unterstützten die drei Fraktionsvorsitzenden. Wenigstens parteiintern dürfte die Dethematisierungsstrategie der Bundesregierung damit gescheitert und eine intensivere Europadebatte kaum zu verhindern sein.

Was stand hinter diesem Vorstoß der drei Fraktionschefs? Betrachtet man die europapolitischen Positionen der Beteiligten, so scheint die Rollenverteilung klar zu sein. Die Befürworter einer intensiveren Auseinandersetzung mit der AfD entstammen zum großen Teil nämlich selbst dem europaskeptischen Flügel der CDU; mehrere von ihnen sind Mitglieder des konservativen „Berliner Kreises“. Mehr noch: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beinhaltete das Schreiben der drei Fraktionschefs auch die Forderung, dass die CDU auf die „nie wirklich zu Ende diskutierte Frage nach der Finalität des Europäischen Integrationsprozesses“ endlich mit einer klaren Absage an die „Vereinigten Staaten von Europa“ antworten und sich für einen Staatenverbund „mit den europäischen Nationen als entscheidender Größe“ aussprechen solle. Umgekehrt fanden sich unter den Verteidigern des bisherigen Kurses gegenüber der AfD mehrere prominente Integrationsbefürworter, etwa Elmar Brok, CDU-Europaabgeordneter und Ehrenpräsident der föderalistischen Europa-Union.

Insgesamt scheint es also, als ob es in der CDU-internen Debatte über die Auseinandersetzung mit der AfD in Wahrheit eher um eine Annäherung an die AfD geht: Während die Mitglieder des „Berliner Kreises“ darin eine Chance sehen, nationalkonservative Argumente wieder stärker in der Partei zu verankern, ist den Merkelianern vor allem daran gelegen, den Ball flach zu halten: Einerseits wollen sie sich nicht zu einer umfassenden europäischen Fiskalunion mit Souveränitätsübertragungen im steuer- und sozialpolitischen Bereich bekennen, weil sie das Stimmen im konservativen Lager kosten könnte; andererseits wollen sie eine solche Fiskalunion aber auch nicht ausschließen, weil sie wissen, dass das vielleicht die einzige Möglichkeit sein wird, um die Währungsunion zu erhalten. Also versuchen sie, sich im Bundestagswahlkampf nicht zu kompromittieren – und dadurch für die Zeit danach alle Optionen offen zu halten

Die AfD kann sich als glückliche Fügung erweisen

Doch so schlau diese Taktik auf den ersten Blick wirken mag: Auf die Dauer dürfte sie sich für die Proeuropäer in der CDU als schwere Last erweisen. Denn sie verstößt nicht nur gegen die schlichte demokratische Forderung, dass die Regierung im Wahlkampf klare Positionen zu den zentralen politischen Themen beziehen soll. Auch für den Fortgang der europäischen Integration selbst wird es einen wichtigen Unterschied machen, ob sich die Parteien, die die nächste Bundesregierung stellen, schon jetzt zu der Notwendigkeit weiterer institutioneller Reformen bekennen. Nur dann werden sie nämlich nach der Wahl darauf verweisen können, dass sie von den Bürgern zur Durchführung dieser Reformen legitimiert sind.

Wenn die übrigen Parteien die richtige Antwort darauf finden, könnte sich die Gründung der AfD daher im Nachhinein sogar als eine glückliche Fügung für die europäische Integration erweisen. Jahrzehntelang war die mehrheitliche Europafreundlichkeit der deutschen Bevölkerung eine bloße Behauptung: gestützt durch unverbindliche Meinungsumfragen, aber aufgrund des weitreichenden Konsenses unter den Bundestagsparteien niemals in der echten politischen Auseinandersetzung erprobt. Mit der AfD wird dieser Konsens nun herausgefordert, sodass es erstmals zu einem tatsächlichen Kräftemessen zwischen Integrationsbefürwortern und -gegnern kommen kann. Aber nur wenn die Befürworter diese Herausforderung annehmen, können sie auch gewinnen – und nur wenn sie gewinnen, können sie hinterher entschlossen ihre politischen Ziele in die Tat umsetzen. Wenn die großen Parteien sich hingegen wegducken und den Anschein erwecken wollen, als genügte eine einfache Fortsetzung der bisherigen Politik, wird es ihnen in ein oder zwei Jahren umso schwerer fallen, öffentliche Zustimmung zu dem dann nötigen großen Integrationsschritt zu mobilisieren.

Der Gegner, auf den wir gewartet haben

Ganz in diesem Sinn bekundete kürzlich übrigens auch Jürgen Habermas, seit Jahren einer der prominentesten Verfechter überstaatlicher Demokratie (und damit anders als etwa die Mitglieder des „Berliner Kreises“ reichlich unverdächtig, die inhaltlichen Ziele der Europaskeptiker insgeheim zu teilen):
In der Bundesrepublik bestärkt eine unsäglich merkelfromme Medienlandschaft alle Beteiligten darin, das heiße Eisen der Europapolitik im Wahlkampf nicht anzufassen und Merkels clever-böses Spiel der Dethematisierung mitzuspielen. Daher ist der „Alternative für Deutschland“ Erfolg zu wünschen. Ich hoffe, dass es ihr gelingt, die anderen Parteien zu nötigen, ihre europapolitischen Tarnkappen abzustreifen. Dann könnte sich nach der Bundestagswahl die Chance ergeben, dass sich für den fälligen ersten Schritt eine „ganz große“ Koalition abzeichnet.
Wer es in den deutschen Parteien gut meint mit der europäischen Integration, wer für eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion, für eine föderale Kompetenzordnung und für mehr supranationale Demokratie ist, der sollte sich gerade durch die AfD zu einer offenen Auseinandersetzung über diese Fragen anspornen lassen. Es mag sein, dass die Parteispitzen – in der CDU und anderswo – das nicht wollen, weil sie Angst haben, dadurch im Wahlkampf ihre Siegchancen zu mindern. Aber der schönste Wahlerfolg hilft nichts, wenn man hinterher seine politischen Ziele nicht umsetzen kann, weil es dafür an Rückhalt in der Bevölkerung fehlt. Und diesen Rückhalt wird es nur geben, wenn die Bürger schon vor der Wahl erfahren, für welche europapolitischen Optionen die verschiedenen Parteien stehen, und sich dann mehrheitlich für eine vertiefte Integration entscheiden.

Liebe Europafreunde in allen Parteien: Die AfD kann der Gegner sein, auf den wir gewartet haben. Nutzen wir die Gelegenheit!

Bild: By Kuebi = Armin Kübelbeck (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons.

Montag, 6. Mai 2013

Ist die Macht von Experten der Grund für das Demokratiedefizit der EU?

Könnte es ein schöneres Sinnbild bürgerferner Technokratie geben als die Architektur des Brüsseler Kommissionsgebäudes?
In der letzten Ausgabe des Freitag findet sich ein interessanter Artikel, in dem sich der bekannte Parteienforscher Franz Walter mit der „Politik der Ingenieure“ befasst. Seine Grundthese ist, dass die jüngsten Bürgerproteste in Deutschland von einem stark technokratischen Impuls getragen sind: Ihre Protagonisten sind häufig Experten auf einem bestimmten Feld, die der Idee einer objektiv besten Problemlösungsstrategie anhängen und die vielen Kompromisse verachten, zu denen Politiker in einem pluralistischen System gezwungen sind. Walter zieht dabei einen Bogen, der vom scheinbar über allen Konflikten stehenden Bundesverfassungsgericht bis zur jüngst gegründeten europaskeptischen Partei AfD reicht, und warnt davor, dass das Politikverständnis der „Gesellschaftsingenieure und Reißbrettökonomen“ letztlich mit der Demokratie unvereinbar ist:
Und so könnte eine Expertengesellschaft in einem nächsten Schritt den Weg […] in ein Zensussystem neuen Typus nehmen, in dem kleine oligarchische Zirkel von Honoratioren des Sachverstands und Führungskader hochspezialisierter Fachkenntnisse die Dinge regeln. Man soll sich nicht täuschen: Auf die derzeitigen Strukturen transnationaler Kommissionen wäre ein solches Verständnis einer von der Volkssouveränität entkleideten Expertokratie perfekt zugeschnitten.
Und da ich vermutlich nicht der Einzige bin, der bei der Formulierung „transnationale Kommission“ als Erstes an das gleichnamige Organ der Europäischen Union denkt, stellt sich die Frage: Besteht das Demokratieproblem der EU tatsächlich darin, dass die ehemals auf nationaler Ebene erfolgreich verankerte Herrschaft der Bürger einer entstaatlichten Herrschaft der Experten weicht?

Vorwürfe an die EU

Um fair zu bleiben: Franz Walter selbst erwähnt die EU in seinem Artikel mit keinem einzigen Wort, und man sollte ihm nicht unterstellen, dass er gerade sie im Sinn hatte. Tatsächlich gibt es auf dieser Welt eine ganze Reihe anderer internationaler Organisationen, die sich in erster Linie über ihre fachliche Expertise legitimieren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die OECD, die sich als ein Forum zum zwischenstaatlichen Austausch von best practices versteht und mit ihren Statistiken und Vergleichsanalysen starken Einfluss auf politische Diskurse ausüben kann – man denke nur an die viel diskutierte PISA-Studie, die im letzten Jahrzehnt die nationale Bildungspolitik zahlreicher Länder durcheinander gewirbelt hat. Allerdings besitzt die OECD keine formelle Macht, sondern kann allenfalls Empfehlungen aussprechen. Eine Bedrohung für Volkssouveränität und Demokratie ist sie eher nicht.

Die Europäische Union hingegen übt echte staatliche Gewalt aus und steht darum auch sehr viel öfter im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Und an Vorwürfen mangelt es nicht: Das Bild eines regelungswütigen Beamtenapparats, eines „Raumschiffs Brüssel“, einer selbstbezogenen und bürgerfernen „Eurokratie“ ist spätestens seit den 1980er Jahren weit verbreitet. Durch die Eurokrise verschärfte sich diese Kritik noch weiter, da das EU-Expertentum nun oft auch als Bedrohung für die nationale Demokratie wahrgenommen wurde. Besonders virulent war die Debatte Ende 2011, als in Griechenland und Italien zwei parteilose Ökonomen zu Regierungschefs ernannt wurden. Zwar gaben beide inzwischen ihre Ämter nach Neuwahlen wieder an Berufspolitiker ab, sodass die Aufregung um diese „Technokraten-Kabinette“ heute weitgehend vorüber ist. Die Kritik an den supranationalen Organen, speziell der Europäischen Kommission, bleibt uns hingegen erhalten. Ist sie berechtigt?

Die technokratischen Anfänge der europäischen Integration

Blickt man auf die 1950er Jahre zurück, so zeigt sich, dass die Idee einer Expertenherrschaft bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaften tatsächlich eine wesentliche Rolle spielte. Der Historiker Guido Thiemeyer hat dies am Beispiel der Vorgeschichte zur gemeinsamen europäischen Agrarpolitik dargelegt. Demnach strebten zentrale politische Akteure die europäische Integration zunächst insbesondere deshalb an, weil dadurch wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen dem demokratischen Wechselspiel, das sich immer nur am kurzfristigen (Wahl-)Erfolg, an Klientelpolitik und an den Forderungen einflussreicher Interessenverbände ausrichte, entzogen würden. Stattdessen sollte mit der Kommission ein mächtiges überstaatliches Expertengremium geschaffen werden, das allein das europäische Gemeinwohl in den Blick nehmen würde.

Derartige Überlegungen sind freilich nichts EU-Spezifisches und auch nichts, was zwingend im Widerspruch mit einem im Ganzen demokratischen System stehen müsste. Auch auf nationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Politikfeldern, die man den wechselnden parteipolitischen Mehrheiten entzieht und stattdessen unabhängigen Exekutivorganen überlässt. Ein typisches Beispiel ist etwa die Geldpolitik, die auch in Demokratien meist Sache einer unabhängigen Zentralbank ist, da diese glaubwürdiger als die Regierung eine langfristig stabile Inflationsrate garantieren kann. Aber auch andere staatliche Funktionen, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis zum Datenschutzbeauftragten, sind bewusst dem Zugriff der Politik entzogen. Man kann deshalb, wie es etwa der Politologe Giandomenico Majone tut, die europäische Integration generell als einen Versuch ansehen, auch für bestimmte staatenübergreifende Themen solche Mechanismen „nicht-majoritärer“ (d.h. nicht dem Mehrheitsverfahren unterworfener) Herrschaft einzurichten.

Wann Expertenherrschaft sinnvoll ist – und wann nicht

Das Problem ist allerdings, dass nicht alle Politikfelder dafür gleichermaßen geeignet sind. Sinnvoll sind nicht-majoritäre Verfahren vor allem dort, wo sich erstens (wie bei der Geldpolitik) recht einfach allgemein anerkannte Zielvorgaben formulieren lassen, deren Umsetzung dann lediglich eine Frage der richtigen Methode ist und wo zweitens (wie beim öffentlichen Rundfunk) die ernsthafte Sorge besteht, dass die jeweilige Regierung ihre Macht missbrauchen könnte. Problematisch sind nicht-majoritäre Verfahren hingegen, wenn es um die Abwägung von verschiedenen Werten (etwa dem Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschutz) oder um finanzielle Umverteilung (etwa durch Steuern oder Sozialsystem) geht. Da es in diesen Fällen keine „objektiv richtigen“ Entscheidungen geben kann, müssen sie der offenen politischen Debatte und den demokratischen Mechanismen der Mehrheitswahl unterliegen.

Besteht das Demokratiedefizit der Europäischen Union also möglicherweise darin, dass sie schlicht zu viele Politikfelder bei nicht-majoritären Expertenorganen angesiedelt hat? Auf den ersten Blick spricht einiges für diese These: Immerhin beschränken sich die Zuständigkeiten der EU bei weitem nicht auf rein technische Angelegenheiten, sondern greifen tief in das gesellschaftliche Zusammenleben ein. (Wobei, genau genommen, bereits die Einführung der gemeinsamen Agrarpolitik 1962 mit einem teuren Subventionssystem und daher mit Umverteilungseffekten verbunden war.) Spätestens seit Ausbruch der Eurokrise dürfte es kaum noch Zweifel daran geben, dass sich die EU nicht allein dadurch legitimieren lässt, dass ihre Politik für alle zu einem besseren Ergebnis führt – sondern dass hier gravierende Entscheidungen über die Verteilung von Kosten und Risiken getroffen werden müssen, die man letztlich nur den Betroffenen, also den Bürgern, und den von ihnen gewählten Parlamentariern überlassen kann.

Die EU-Organe sind politisch

Dennoch scheint es mir falsch, das Demokratiedefizit der Europäischen Union in erster Linie als einen Auswuchs der Expertokratie in der Europäischen Kommission zu verstehen – und zwar aus dem einfachen Grund, dass die wichtigsten Entscheidungsträger dort gar keine Experten sind. Tatsächlich entsprach Jean Monnet, der von 1952 bis 1955 als Erster die Hohe Behörde (den Vorgänger der Kommission) leitete, noch recht gut dem Bild eines technokratischen Beamten. Seine Nachfolger jedoch waren zum größten Teil Berufspolitiker, die zuvor in ihren jeweiligen Nationalstaaten politische Karriere gemacht hatten. Auch unter den 27 Mitgliedern der heutigen Kommission bekleideten fast alle zuvor wichtige nationale Partei- oder Regierungsämter, einige waren Europaabgeordnete. Natürlich gibt es auch einen Beamtenapparat, der ihnen zuarbeitet – die entscheidenden Beschlüsse aber fallen im Kommissarskollegium, und das ist eindeutig ein politisches, kein technokratisches Organ.

Hinzu kommt, dass Europapolitik natürlich nicht von der Kommission allein gemacht wird, sondern auch vom Europäischen Parlament und dem Rat, die sich beide ebenfalls nicht aus Experten, sondern aus gewählten Berufspolitikern zusammensetzen. Im Rahmen der „delegierten Rechtsakte“ nach Art. 290 AEUV können diese zwar der Kommission widerrufbar begrenzte Gesetzgebungsbefugnisse übertragen, was immer mal wieder zu Kritik führt. Doch analoge Verfahren gibt es auch auf nationaler Ebene schon lange (in Deutschland etwa in Art. 80 GG), ein Beleg für eine besonders ausgeprägte europäische Expertokratie sind sie eher nicht.

Und die EZB?

Das einzige bedeutende Exekutivorgan der EU, das tatsächlich primär nach dem Kriterium fachlichen Expertentums zusammengesetzt ist, scheint mir die Europäische Zentralbank zu sein. Allerdings ist die Geldpolitik, siehe oben, ja genau eines der Politikfelder, die man am besten unabhängigen Experten überlassen sollte. Solange die EZB sich auf ihre Kernzuständigkeit konzentriert, scheint mir also auch hier nicht viel Anlass zu Sorge gegeben.

Aus demokratischer Sicht problematischer ist allerdings die Rolle der EZB in der Eurokrise, in der sie auch jenseits der reinen Geldpolitik an Bedeutung gewann: Sei es durch den massiven Aufkauf von Staatsanleihen, der de facto zu einer finanziellen Umverteilung führt; sei es durch die Teilnahme an der „Troika“, in der sie zusammen mit der Kommission und dem Internationalen Währungsfonds die radikalen Sparprogramme in die Krisenstaaten überwacht. Nicht ganz zu Unrecht stieß dieser Machtgewinn in der öffentlichen Debatte auf teils heftige Kritik. Unverkennbar ist allerdings auch, dass die EZB selbst ihre Krisenaktivitäten nur höchst widerwillig aufnahm – weniger als ein Versuch der technokratischen Herrschaftsübernahme denn als Reaktion auf das Versagen des Europäischen Rates. Als Bürger sollten wir uns deshalb weniger Gedanken darüber machen, die EZB aufzuhalten, als die eigentlich zuständigen politischen Institutionen endlich zu einer funktionierenden Krisenlösungsstrategie zu bewegen.

Worin das eigentliche Demokratiedefizit der EU besteht

Und damit nähern wir uns dem eigentlichen Kern des europäischen Demokratiedefizits an. Denn dieses besteht eben nicht in einer ungebremsten Herrschaft nicht gewählter Experten – sondern ganz im Gegenteil in einem Zuviel an politischen Akteuren, das zu einer Auflösung von Verantwortlichkeiten führt. Dies beginnt bei der Wahl der Kommission, die nicht in erster Linie parteipolitischen Kriterien folgt, sondern dem Willen der nationalen Regierungen. Es zeigt sich in einem Gesetzgebungsverfahren, in dem kaum etwas ohne einen Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Parlament beschlossen werden kann. Es setzt sich fort in einem Budgetverfahren, in dem jeder Staat ein Vetorecht besitzt, sodass der EU-Haushalt weniger eine gesamteuropäische Strategie als ein Tauziehen von Partikularinteressen widerspiegelt. Und schließlich manifestiert es sich noch in Details wie den Abstimmungsregeln im Europäischen Parlament, die oft breite fraktionenübergreifende Mehrheiten erzwingen und damit parteipolitische Unterschiede verdecken.

Was die europäische Politik bürgerfern und intransparent macht, ist nicht ein Übermaß an Expertokratie, sondern ein überkomplexes System politischer checks and balances. Gerade dadurch, dass Herrschaftsausübung auf europäischer Ebene nur im Konsens möglich ist, lässt es sich für den Bürger häufig nicht mehr nachvollziehen, welche Institution eine bestimmte Entscheidung zu verantworten hat und wie er selbst durch sein Wahlrecht darauf einwirken könnte, dass die Entscheidung anders ausfällt. Dies ist in der Tat ein Legitimationsproblem, das wir nicht unterschätzen dürfen. Schuld daran sind aber nicht irgendwelche Technokraten – sondern die nationalen Regierungen und Parlamente, die als „Herren der EU-Verträge“ zum großen Teil noch nicht bereit sind, zugunsten einer supranational-parlamentarischen Demokratie auf eigene Mitspracherechte zu verzichten.

Bild: antaldaniel [CC-BY-SA-2.0], via Flickr.

Samstag, 27. April 2013

Unionsbürgerschaft und nationale Parlamentswahlen: Für ein allgemeines Wahlrecht am Wohnort

Warum darf ein zuagʼroaster Saupreiß eigentlich in Bayern wählen und ein anständiger Österreicher nicht?
Der Sinn der Demokratie ist, auf den einfachsten Nenner gebracht, die kollektive Selbstbestimmung. Zum einen sollen Menschen möglichst frei über alle Bereiche ihres Lebens entscheiden, zum anderen müssen wir aber für unser Zusammenleben gemeinsame Regeln finden. In einem parlamentarischen System erfolgt dies dadurch, dass wir nach bestimmten Verfahren eine Volksvertretung wählen, die diese gemeinsamen Regeln bestimmt. Das Ziel ist dabei, dass möglichst genau diejenigen Menschen, die von einer solchen kollektiven Entscheidung betroffen sind, auch daran teilhaben können: Weder sollen Menschen Gesetzen unterworfen sein, auf die sie selbst keinen Einfluss haben, noch sollen sie durch ihr Wahlrecht auf Gesetze einwirken, die sie selbst gar nicht betreffen.

In der Praxis ist dieses Ideal natürlich nicht perfekt umsetzbar, insbesondere weil Menschen in unterschiedlichem Ausmaß von einer Entscheidung betroffen sein können, sodass sich keine klaren Grenzen ziehen lassen, wer daran beteiligt sein sollte und wer nicht. Dennoch haben wir im Lauf der Zeit einige Grundsätze erfunden, die uns dem Ziel annähern sollen. Insbesondere gehen wir davon aus, dass Menschen, die näher beieinander wohnen, auch mehr gemeinsame Angelegenheiten zu regeln haben. In einem föderalen System haben wir deshalb Volksvertretungen auf mehreren Ebenen, die jeweils genau die Entscheidungen fällen sollen, die alle Bürger ihres Territoriums (kommunal, regional, national, kontinental) betreffen. Die Bürger wiederum haben zu jeder dieser Volksvertretungen ein eigenes Wahlrecht – und zwar logischerweise jeweils an ihrem Wohnort, da sie schließlich auch dort den Gesetzen unterworfen sind. Wer in Weimar lebt, darf also den Weimarer Stadtrat, den thüringischen Landtag, den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament wählen, nicht aber, sagen wir, den Stadtrat von Hannover oder die italienische Abgeordnetenkammer. Oder?

Ein Italiener in Weimar

Leider nicht ganz. Tatsächlich gibt jemand, der aus Hannover stammt und nach Weimar zieht, sein hannoversches und sein niedersächsisches Wahlrecht her und wird stattdessen wie alle anderen Weimarer auch behandelt (jedenfalls nach einer Übergangsfrist von einigen Monaten, die in erster Linie verhindern soll, dass Wähler vor einer knappen Landtagswahl schnell noch ihren Wohnort wechseln – wie realistisch auch immer das ist). Anderes hingegen gilt für jemanden, der in Italien geboren ist und nur die italienische Staatsbürgerschaft besitzt. Auf kommunaler Ebene wählt er zwar ebenfalls den Weimarer Stadtrat mit, bei den thüringischen Landtagswahlen hat er hingegen kein Stimmrecht. Auf nationaler Ebene kann er sich an der Wahl zum italienischen Parlament beteiligen (wo es einen eigenen Wahlkreis für die italiani allʼestero, die Auslandsitaliener, gibt). Und bei der Europawahl kann er sich entscheiden, ob er lieber am Wohnort oder im Herkunftsland wählen will – also ob die Europäische Volkspartei auf seinem Wahlzettel als CDU oder als PdL erscheinen soll.

Das alles ist so offensichtlich unlogisch, dass man es nur durch die historische Entwicklung erklären kann. Tatsächlich konkurrieren bei der Frage, wer wo das Wahlrecht besitzen soll, zwei verschiedene Ansatzpunkte: Einerseits das oben beschriebene Wohnortprinzip, nach dem Menschen jeweils die Parlamente wählen sollen, in deren Territorium sie leben und von deren Entscheidungen sie deshalb am meisten betroffen sind – andererseits das Nationalitätsprinzip, demzufolge die Staatsbürgerschaft über das Wahlrecht entscheidet. Während innerhalb der Nationalstaaten praktisch überall das Wohnortprinzip verwirklicht wurde, ist zwischen ihnen weitgehend das Nationalitätsprinzip in Kraft.

Wohnort- und Nationalitätsprinzip

Erklärbar ist dies nur aus dem völkischen Denken des 19. Jahrhunderts heraus: aus der Überhöhung der souveränen Nation, deren Angehörige eine organische Einheit seien, egal, wo und in welchen Umständen sie lebten. Zuständig für einen Italiener in Weimar ist deshalb der italienische Staat, der sich mit diplomatischen Mitteln um die Interessen seiner Bürger im Ausland kümmern soll. Der deutsche Bundestag hingegen ist nach dieser Vorstellung nicht das demokratisch gewählte Parlament von Deutschland, sondern der Deutschen – auch wenn die von ihm erlassenen Gesetze für alle Menschen in Deutschland verpflichtend sind.

Natürlich nimmt diese Vorstellung eines einheitlichen nationalen Volkskörpers inzwischen außer auf der extremen Rechten niemand mehr ernst. Insbesondere die EU verdeutlichte mit dem 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Konzept der „Unionsbürgerschaft“, dass Bürgerrechte nicht an nationale Staatsangehörigkeiten gebunden sein müssen. Seitdem kann jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaats, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt, an seinem Wohnort an Kommunalwahlen teilnehmen – wie eben unser Italiener an der Wahl zum Weimarer Stadtrat.

Eine Reihe von Vorteilen

Für regionale und nationale Wahlen jedoch gibt es bislang keine derartige Regel. Anders als etwa Uruguay oder Neuseeland, die schon seit mehreren Jahrzehnten ein umfassendes Wohnort-Wahlrecht auf nationaler Ebene eingeführt haben, sind die Verfassungen der meisten europäischen Staaten bis heute auf das Nationalitätsprinzip fixiert. Lediglich Portugal und Großbritannien gestehen den dauerhaft ansässigen Staatsangehörigen einiger ihrer ehemaligen Kolonien die Teilnahme an nationalen Wahlen zu; britische Staatsbürger haben zudem ein Wahlrecht bei den irischen Parlamentswahlen. In Deutschland hingegen werden im kommenden Herbst über 2,5 Millionen dauerhaft ansässige Unionsbürger (sowie rund 4,5 Millionen Bürger anderer Staaten) von der Bundestagswahl ausgeschlossen bleiben. Mehr noch: Da zahlreiche Länder, etwa Großbritannien oder Griechenland, ihren dauerhaft im Ausland lebenden Staatsangehörigen das Wahlrecht entziehen, können etliche europäische Bürger überhaupt kein nationales oder regionales Parlament wählen.

Ein allgemeines Wahlrecht am Wohnort würde nicht nur diese logischen Brüche des heutigen Systems überwinden, sondern auch eine Reihe anderer Vorteile mit sich bringen. Insbesondere würde es dazu beitragen, den politischen Diskurs zu verändern. Während heute noch geschlossene ethnisch-nationale Identitäten das politische Selbstverständnis vieler Menschen dominieren, würde die Koppelung des Wahlrechts an den Wohnort die Rolle des einzelnen Bürgers herausstellen, der mit seiner politischen Aktivität das gesellschaftliche Zusammenleben auf allen Ebenen gleichermaßen mitgestaltet – eben jene Konzeption von Demokratie als kollektiver Selbstbestimmung, die ich eingangs skizziert habe. Zudem würde ein allgemeines Wahlrecht am Wohnort ein neues Wählerpotenzial schaffen und damit auch ganz konkret das Wahlkalkül der Politiker beeinflussen: Beispielsweise würden die nationalen Parteien ihre Zugehörigkeit zu europaweiten Parteienbündnissen in der öffentlichen Debatte sicher deutlich stärker hervorzuheben, wenn sie ein Interesse daran hätten, auch die neu hinzugezogenen Bürger aus anderen Mitgliedstaaten anzusprechen.

Die Einwände, die gegen ein Wahlrecht am Wohnort sprechen, sind hingegen recht überschaubar und eher praktischer Natur. So sollte es Regeln geben, um zu verhindern, dass ein Bürger gleich in mehreren Staaten sein Wahlrecht ausübt, nämlich sowohl in seinem Herkunftsland als auch im Land seines Wohnsitzes. Lösbar wäre dies, indem entweder alle EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich ihren in anderen EU-Ländern lebenden Staatsangehörigen das Wahlrecht entziehen (so wie auch der Hannoveraner beim Umzug nach Thüringen sein niedersächsisches Wahlrecht verliert) oder indem man es jeweils der Entscheidung des Bürgers überlässt, in welchem der beiden Länder er sich in das Wählerregister eintragen lässt (was etwa der heutigen Praxis bei der Europawahl entspräche). Und natürlich wären Übergangsfristen von ein oder zwei Jahren nach dem Wohnsitzwechsel denkbar, um tatsächlich nur solchen Menschen das Wahlrecht zu geben, die dauerhaft an einem anderen Ort leben. Letztlich sind dies jedoch nur technische Fragen, die sich einfach werden lösen lassen, wenn erst einmal der politische Wille zu einem allgemeinen Wohnort-Wahlrecht vorhanden ist.

Let me vote

Die interessantere Frage ist deshalb, wie es gelingen kann, diesen politischen Willen zu mobilisieren. Den Versuch dazu macht eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Namen Let me vote, die seit einigen Wochen um Unterstützungsunterschriften wirbt. Der offiziellen Homepage zufolge ist es Ziel der Initiative, die
Rechte des Unionsbürgers [zu] ergänzen durch ein Recht zur Teilnahme an jeder politischen Wahl in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, zu denselben Bedingungen wie die Angehörigen dieses Mitgliedstaats.
Der Weg dorthin ist freilich lang und steinig. Da die EU keine direkten Kompetenzen in Fragen der nationalen Staatsangehörigkeit und des nationalen Wahlrechts besitzt, wählten die Initiatoren der Bürgerinitiative Artikel 25 AEU-Vertrag als Ansatzpunkt. Dieser sieht vor, dass die Europäische Kommission alle drei Jahre einen Bericht zu Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft verfasst, in dem sie auch Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser Themenbereiche machen kann. Auf Grundlage dieses Berichts kann der Ministerrat dann mit Unterstützung des Europäischen Parlaments einstimmige Beschlüsse fassen, die „nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ (d.h. in der Regel eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente) in Kraft treten.

Auf die politische Agenda bringen

Das Verfahren ist mithin kaum weniger kompliziert als eine Änderung der europäischen Verträge selbst – mehr noch: Da die Grundzüge des Wahlrechts in vielen Mitgliedstaaten Verfassungsrang besitzen, wären dort jeweils verfassungsändernde Mehrheiten notwendig. Einen Eindruck über die rechtlichen Schwierigkeiten in Deutschland bietet zum Beispiel ein entsprechender Ausschussbericht der Bremer Bürgerschaft. Immerhin aber zeigt der Bremer Fall auch, dass diese Schwierigkeiten letztlich überwindbar sind: Ende Januar war die Bürgerschaft der erste deutsche Landtag, der eine Ausweitung des Regionalwahlrechts auf alle Unionsbürger beschloss.

Wenn beim Wahlrecht künftig nicht mehr die Nationalität, sondern der Wohnort im Mittelpunkt steht, kann das sowohl für die Idee der überstaatlichen europäischen Bürgerschaft als auch für die demokratische Qualität der nationalen und regionalen Parlamentswahlen nur von Vorteil sein – und die Europäische Bürgerinitiative ist die beste Möglichkeit, dieses Thema europaweit auf die politische Agenda zu bringen. Auch die Europa-Union Deutschland hat die Forderung deshalb mit erfreulich klaren Worten unterstützt. Bis zum 28. Januar 2014 hat Let me vote nun Zeit, um die nötige Million Unterschriften zu sammeln. Wer also Lust hat, ein Zeichen zu setzen: Hier kann man online seine Unterstützung erklären.

Bilder: By photographe inconnu décédé depuis plus de 70 ans [Public domain], via Wikimedia Commons.

Sonntag, 21. April 2013

Warum Medien die deutsche Bundesregierung verantwortlich machen, wenn das Europäische Parlament gegen den Klimaschutz stimmt

Trotz Frühlingsanfang hat das Europäische Parlament zurzeit Ärger mit dem Klima. Aber ist daran wirklich schon wieder die Bundesregierung schuld?
Am vergangenen Dienstag fiel in Straßburg eine Entscheidung, die das europäische Emissionshandelssystem – das zentrale Instrument der EU beim Klimaschutz – für Jahre beschädigen dürfte. Nachdem der Preis für Emissionsrechte schon seit längerem stark gesunken war, hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, den Markt vorübergehend künstlich zu verknappen, um den Unternehmen wieder Anreize für Klimaschutzmaßnahmen zu setzen. Doch mit einer knappen Mehrheit lehnte das Europäische Parlament diesen Plan nun ab. Interessant daran sind aber nicht nur die Folgen für das Klima, sondern auch die Reaktionen in der (deutschen) Medien bei der Suche nach einem Verantwortlichen. Denn über die umwelt- und wirtschaftspolitische Dimension hinaus verweist die Entscheidung auch auf strukturelle Probleme der europäischen Öffentlichkeit.

Backloading

Kurz zum Hintergrund: Das 2005 eingerichtete Emissionshandelssystem der EU leidet seit 2008 unter einem stetigen Preisverfall der Emissionsrechte – von fast 30 auf unter 5 Euro pro Tonne. Dieser niedrige Preis bewirkt, dass Unternehmen derzeit kaum Anreize haben, Investitionen in den Klimaschutz durchzuführen. Wesentliche Ursache dafür ist die Eurokrise, die zu einer schrumpfenden Wirtschaft und damit auch zu weniger CO2-Emissionen führte. Diese Entwicklung ist aber nur konjunkturell: Wenn die Wirtschaft wieder anzieht, werden auch die Emissionen wieder steigen. Mittelfristig droht die EU deshalb ihr Klimaschutzziel zu verpassen.

Um also wieder einen Anreiz für Klimainvestitionen zu schaffen, schlug die Europäische Kommission vor, die Emissionsrechte während der Krise vorübergehend zu reduzieren: Zertifikate, die eigentlich für den Zeitraum 2013-2015 vorgesehen sind, sollten erst 2018-2020 vergeben werden. Dieser Plan, im Brüsseler Jargon als „Backloading“ („Nach-hinten-Verlagern“) bekannt, benötigte jedoch die Zustimmung von Ministerrat und Europaparlament. Nachdem der Umweltausschuss des Parlaments das Vorhaben bereits im Februar befürwortet hatte, stand nun eine Entscheidung im Plenum an. Unterstützt wurde das Backloading von den Umweltorganisationen, aber auch von klimafreundlichen Unternehmen, bekämpft wurde es von Wirtschaftsverbänden, die darin in der Krise ein Wachstumshemmnis sehen. Am Ende stimmte, wie gesagt, eine Mehrheit der Abgeordneten dagegen, woraufhin der Preis der Zertifikate auf ein Rekordtief von 2,63 Euro absackte – ebenso wie übrigens die Aktien der deutschen Stromversorger, die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich stark in klimafreundliche Energien investiert haben.

Abweichler in allen Fraktionen
Keine klare Linie: Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen zum Backloading.

Besonders spannend war daran, dass die Abstimmung mit 334 zu 315 Stimmen äußerst knapp ausfiel. Grundsätzlich verlief die Teilung dabei entlang eines Links-Rechts-Gegensatzes: Unterstützt wurde der Backloading-Plan von den Fraktionen der Linken (GUE-NGL), Grünen (G-EFA) und Sozialdemokraten (S&D), abgelehnt wurde er von Christdemokraten (EVP), Nationalkonservativen (ECR) und Rechtspopulisten (EFD). Die Liberalen (ALDE), die sonst häufig den Ausschlag zwischen linkem und rechtem Lager geben, waren selbst gespalten: 44 Abgeordnete stimmten für, 31 gegen den Plan, zwei enthielten sich.

Doch auch in den anderen Fraktionen gab es zahlreiche Abweichler. In der EVP etwa stimmte fast ein Drittel nicht mit der Mehrheit; und die S&D zählte bei 122 Befürwortern immerhin 24 Gegner und 28 Enthaltungen – vor allem von ost- und südeuropäischen Abgeordneten, denen in der Krise Wachstum vor Klimaschutz geht. Nicht einmal die grüne Fraktion trat vollkommen geschlossen auf. Zwar stimmten alle grünen Abgeordneten für den Plan, doch in der Europäischen Freien Allianz, einem Bündnis von Regionalparteien, das mit den Grünen eine gemeinsame Fraktion bildet, stimmte ein Mitglied dagegen, ein weiteres enthielt sich.

Zuletzt war die Abstimmung derartig eng, dass die 28 Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten den Ausschlag gaben – darunter etliche Rechtsextreme aus verschiedenen Ländern, die nahezu geschlossen gegen den Plan votierten. Insgesamt folgten nur 73 Prozent aller Europaabgeordneten ihrer jeweiligen Fraktionslinie, während sonst die Kohäsion der Fraktionen in Umweltfragen bei über 85 Prozent liegt.

Wer ist für das Scheitern verantwortlich?

Sucht man nach Verantwortlichen für das Scheitern des Plans, so könnte man sich also an ganz unterschiedliche Politiker wenden: etwa an die Klimakommissarin Connie Hedegaard (K/EVP), die den Vorschlag entworfen hatte und dann ihre eigene Fraktion nicht davon überzeugen konnte. Oder an die Liberalen, bei denen sich der Backloading-freundliche linke Flügel (vor allem die britischen LibDem) nicht mit den Backloading-Gegnern auf dem rechten (vor allem der deutschen FDP) einig wurde. Man könnte fragen, wie es um die Autorität des S&D-Vorsitzenden Hannes Swoboda steht; immerhin hätte der Plan ohne die Abweichler aus seiner Fraktion eine Mehrheit gefunden. Oder man könnte beklagen, dass die gemäßigt konservativen Kräfte im Parlament offenbar kein Problem damit haben, sich von Rechtspopulisten und Rechtsextremen zu einer Mehrheit verhelfen zu lassen.

Doch nichts von alledem war in den letzten Tagen in den großen deutschsprachigen Medien zu lesen. Wie knapp das Votum in Straßburg ausgefallen war, interessierte beispielsweise den Focus überhaupt erst, als einige Europaabgeordnete erklärten, dass sie versehentlich falsch abgestimmt hatten. Der Akteur, auf den sich die öffentliche Debatte konzentrierte, war vielmehr – Angela Merkel. Ob Süddeutsche, Spiegel, Zeit, Mittelbayerische Zeitung oder der Europablogger Eric Bonse, sie alle betonten die Rolle, die die deutsche Bundeskanzlerin in Sachen Backloading spielte. Und das anlässlich einer Abstimmung, an der sie überhaupt nicht beteiligt war!

Die Rolle der Bundesregierung

Was war die Ursache dieser auf den ersten Blick reichlich verwirrenden Schwerpunktsetzung? Der Anknüpfungspunkt ist, dass außer dem Parlament ja auch der Ministerrat über das Backloading abstimmen muss. Tatsächlich hat sich das Parlament noch eine Hintertür offen gelassen: Statt den Plan komplett abzulehnen, hat es ihn nur in den Umweltausschuss zurückverwiesen. Sofern Kommission und Rat einen neuen Kompromissvorschlag vorlegen, könnte es deshalb in einigen Monaten erneut darüber abstimmen. Dafür müsste nun jedoch der Rat die Initiative ergreifen – und dort ist tatsächlich die deutsche Bundesregierung ein zentraler Akteur.

Für die Medien besonders interessant ist zudem, dass sich das Kabinett Merkel bislang nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnte: Während Umweltminister Altmaier (CDU/EVP) das Backloading unterstützt, lehnt Wirtschaftsminister Rösler (FDP/ELDR) es ab. Angela Merkel (CDU/EVP), die vor einigen Jahren noch als „Klimakanzlerin“ gefeiert wurde, vermeidet eine Stellungnahme. Und natürlich ist in einem halben Jahr Bundestagswahl, sodass es sich auch die deutschen Europaabgeordneten von SPD (SPE) und Grünen (EGP) nicht nehmen ließen, ein wenig gegen die zerstrittene Koalition zu polemisieren.

Andererseits: Unabhängig davon, wie sich der Rat positioniert, benötigt der Backloading-Plan am Ende eben doch eine Mehrheit im Europäischen Parlament. Und auch auf europäischer Ebene stehen in wenig mehr als einem Jahr Wahlen an, bei denen wir Bürger die Zusammensetzung des Parlaments neu bestimmen können. Im Sinne einer informierten Wahlentscheidung wäre es deshalb durchaus sinnvoll, uns in diesen Monaten etwas mehr mit dem Verhalten der Europaabgeordneten zu beschäftigen. Welche Positionen die einzelnen Fraktionen vertreten und wie geschlossen sie dabei sind, dürfte in diesem Zusammenhang von einiger Bedeutung sein. Was also ist der Grund dafür, dass sich die öffentliche Debatte stattdessen doch immer wieder auf die nationalen Regierungen kapriziert? Oder, etwas konkreter gefragt: Warum in aller Welt halten deutsche Medien die Fraktionsdisziplin der CDU für ein außerordentlich wichtiges Thema, wenn der Deutsche Bundestag über die Frauenquote abstimmt – während ihnen die vielen sozialdemokratischen Abweichler bei der Backloading-Entscheidung nahezu gleichgültig sind?

Gründe für das fehlende Medieninteresse

Mir scheint, dass es dafür im Wesentlichen drei Gründe gibt. Erstens hatte das Europäische Parlament jahrzehntelang kaum politische Macht, was dazu führte, dass die Abgeordneten bei Abstimmungen oft allein ihren eigenen Überzeugungen folgten: Schließlich hatten die Entscheidungen ohnehin nur einen symbolischen Wert. In den letzten zehn, zwanzig Jahren hat sich dies jedoch geändert: Je mehr Einfluss das Parlament durch die EU-Vertragsreformen erhielt, desto geschlossener wurden auch die einzelnen Fraktionen. Eine so schlechte Fraktionsdisziplin wie bei der Backloading-Abstimmung ist heute die Ausnahme, nicht die Regel. Viele Redakteure haben dies aber anscheinend noch nicht verinnerlicht, sodass sie den Abweichlern im Europäischen Parlament einen geringeren Nachrichtenwert zuschreiben als denen im Bundestag.

Zweitens kommt hinzu, dass es im Europäischen Parlament bis heute keine festen Mehrheiten gibt. Auch wenn die einzelnen Fraktionen meist geschlossen abstimmen, bilden sich die Allianzen zwischen ihnen vor jeder Abstimmung neu. Dadurch fehlt die auf nationaler Ebene übliche dauerhafte Spaltung in Regierungsmehrheit und Opposition. Auch dies macht die Frage nach der Fraktionsdisziplin für die Medien weniger interessant: Das Spannende an der jüngsten Frauenquoten-Abstimmung im Deutschen Bundestag war ja nicht zuletzt, dass dabei auch der Bruch der Regierungskoalition insgesamt möglich schien. Eine vergleichbare Dramatik hat das Europäische Parlament nicht zu bieten.

Und drittens spielt auch das Wahlverfahren eine Rolle. Wenn Abgeordnete in wichtigen Entscheidungen gegen die Fraktionslinie stimmen, gehen sie meist auch ein erhebliches persönliches Risiko ein, da die Parteien notorische Abweichler bei der nächsten Wahl oft nicht mehr als Kandidaten aufstellen. Bei der Europawahl gibt es jedoch keine einheitlichen europäischen, sondern jeweils nationale Wahllisten. Die gesamteuropäischen Parteien haben deshalb kaum Möglichkeiten, Abweichler zu sanktionieren, solange diese die Unterstützung ihrer nationalen Parteien besitzen – wie bei der Backloading-Abstimmung etwa die deutschen FDP-Abgeordneten. Auch dies erklärt, weshalb die mediale Aufmerksamkeit sich stärker auf die Bundesregierung als auf die Fraktionen im Europaparlament richtet.

Wir brauchen ein neues Europawahlrecht

Und das ist nun die demokratiepolitische Lektion aus der Backloading-Entscheidung: Die Fraktionen im Europäischen Parlament und die gesamteuropäischen Parteien, auf die sie sich stützen, sind schon heute zentrale Akteure in der europäischen Politik. Von den Medien aber werden sie bislang nicht als solche wahrgenommen, was der europäischen öffentlichen Debatte schadet und sich gerade im Vorfeld der Europawahl als Problem erweist. Der Hauptgrund dafür ist der mangelnde Einfluss der europäischen Parteien auf wichtige Personalentscheidungen, speziell auf die Kandidaten bei der Europawahl und auf die Ernennung der Kommission. Die Lösung wären, natürlich, transnationale Wahllisten und eine stärker parteipolitische Ausrichtung der Kommission, die dann auch zu stabileren Parlamentsmehrheiten führen würde. Beides würde den Nachrichtenwert der europäischen Parteien gegenüber den nationalen Regierungen steigern und ihnen größere öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen. Und am Ende würden wir alle uns daran gewöhnen, dass die Verantwortung für Beschlüsse des Europäischen Parlaments in Straßburg zu suchen ist und nicht in Berlin.

Bilder: © European Union 2013 - European Parliament (Attribution-NonCommercial-NoDerivs Creative Commons license), via Flickr; eigene Grafik (Quelle: VoteWatch.eu).

Sonntag, 14. April 2013

Darf man „Europa“ sagen, wenn man die EU meint?

Sie sehen das westliche Fünftel der eurasischen Landmasse (laut Wikipedia).
Am heutigen Sonntag wird in Deutschland eine Partei gegründet, die sich für die Auflösung der europäischen Währungsunion einsetzt. Zypern benötigt weitere 6 Milliarden Euro, nachdem klar geworden ist, zu welch einem wirtschaftlichen Absturz der radikale Sparkurs führen wird. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU/EVP) sperrt sich gegen einen europäischen Bankenabwicklungsfonds, obwohl der dabei helfen könnte, den Teufelskreis aus nationalen Banken- und Staatsschuldenkrisen zu durchbrechen. Die Inflation in der Eurozone ist auf 1,7% gefallen, was Investitionen weniger attraktiv und deshalb eine Vertiefung der Rezession wahrscheinlicher macht. Und Slowenien steht kurz davor, sich nicht mehr selbst finanzieren zu können. Weil wir also sonst keine Sorgen haben: Darf man eigentlich „Europa“ sagen, wenn man in Wirklichkeit die EU meint?

Klar, einerseits ist das nicht ganz dasselbe. „Europa“, das ist ein geografischer Begriff und bezieht sich auf einen Erdteil, der im Süden bis ans Mittelmeer, im Westen bis an den Atlantik, im Norden bis ans Polarmeer und im Osten bis an, na ja, den Westrand von Asien reicht. Die Europäische Union dagegen ist eine politische Institution – so etwas Ähnliches wie ein Staat, aber nicht ganz, sondern eher, obwohl, Sie wissen schon. Andererseits bezeichnen wir die politische Institution der Bundesrepublik ja auch einfach als „Deutschland“, ohne uns viele Gedanken darüber zu machen. Also: Darf man Europa sagen, wenn man die EU meint?

Zwei Gegenstimmen

Nein, fand vor einigen Tagen Michael Wohlgemuth, Leiter des gemäßigt europaskeptischen Thinktanks Open Europe Berlin, in einem Blogeintrag über die Frage, was ein Euroskeptiker ist. Nein, fand schon vor über einem Jahr der Journalist Gareth Harding in seinen „10 tips for EU cheerleaders“. Das Argument ist in beiden Fällen das Gleiche, wenn auch in unterschiedliche Richtungen gewendet. Bei Wohlgemuth lautet es:
Europa“ kann viel Verschiedenes bedeuten; seine geographischen Grenzen sind umstritten und willkürlich; seine historischen Wurzeln sind viele und verschiedene, seine politische Geschichte war meist brutal kriegerisch, Kultur und Recht wuchsen im andauernden Wettbewerb zu einiger Blüte. […] Wo immer man eine „europäische Identität“ finden möchte […] – sicher ist, dass dieses Europa nicht identisch ist mit der Europäischen Union.
Harding dagegen schreibt:
The problem with many Euro-cheerleaders is that they constantly confuse the EU (a political construct with 27 states) with Europe (a continent with almost 50 countries). It is quite possible to dislike – or feel no affinity – with the former whilst feeling deeply attached to the latter. Instead of obsessing about passing new laws, adopting new treaties and creating new institutions, fans of the EU would be better off trying to foster a European spirit among people.
Beide gehen also davon aus, dass es möglich (und vielleicht sogar wünschenswert) ist, sich zu einer „europäischen Identität“ oder einem „europäischen Geist“ zu bekennen, während man gleichzeitig die EU ablehnt. Wohlgemuth warnt bei dieser europäischen Identität zwar auch vor der „Gefahr einer kulturdeterministischen kollektivistischen Vereinnahmung individueller Vielfalt“. Für sich selbst aber nimmt er immerhin in Anspruch, „überaus Europa-freundlich“, dabei aber „EU-kritisch“ und „€-skeptisch“ zu sein.

„Mehr Europa“ mit „mehr EU-Kompetenzen“ gleichzusetzen, sei deshalb, so Wohlgemuth weiter, „anmaßend“ und wirke „tabuisierend“. Schlimmer noch: Wenn Politiker wie Angela Merkel (CDU/EVP), Guido Westerwelle (FDP/ELDR) oder die EU-Arbeitsgruppe der Bundestagsfraktion der SPD (SPE) die europäische Währungsunion als „Schicksalsgemeinschaft“ bezeichneten, dann verwendeten sie ein nationalsozialistisch vorbelastetes Synonym für „Volk“. Und ein Volk der Eurozone, „in dem sich der Einzelne als Teil eines größeren sozialen Ganzen fühlt“, gebe es bekanntlich nicht. Darf man also nicht Europa sagen, wenn man die EU meint?

Die Essenzialisierungsfalle

Was mich an diesem Argument irritiert, ist die Frage, wie das eigentlich genau geht: „für Europa“ zu sein und sich damit nicht auf die EU, sondern auf den Erdteil zu beziehen. Ist damit gemeint, dass man europäisches Essen lieber mag als asiatisches oder europäische Musik schöner findet als amerikanische oder sich mit den europäischen Sitten vertrauter fühlt als mit denen in Afrika? Aber macht es überhaupt Sinn, derartige Phänomene in Zeiten der weltweiten kulturellen Verflechtung nach Kontinenten zu kategorisieren? Und wenn ja: Lassen sich daraus wirklich Schlussfolgerungen im Sinne eines kollektiven „europäischen Geistes“ oder einer „europäischen Identität“ ableiten? Und wenn auch das möglich wäre: Sollte es in einem politischen Kontext ernsthaft irgendeine Rolle spielen?

Mir scheint, wer einen kulturell oder historisch begründeten „europäischen Geist“ beschwört, der die Europäer unabhängig von den realen EU-Institutionen politisch zusammenhalten soll, der tappt in genau jene Essenzialisierungsfalle, durch die der Nationalismus im 19. und frühen 20. Jahrhundert so viel Schaden angerichtet hat. Tatsächlich war es noch in der Zeit der Weimarer Republik ein Topos der revisionistischen Rechten, dass man „Deutschland“ und das „Deutsche Reich“ (damals der offizielle Staatsname) nicht miteinander verwechseln dürfe – weil das „Reich“ nur das politische Konstrukt sei, eben die unter den Nationalkonservativen verhasste Republik, während „Deutschland“ das gesamte von Deutschen besiedelte Gebiet umfasse, mitsamt dem dazugehörigen germanischen Volksgeist.

Nun darf man Wohlgemuth und Harding sicher bedenkenlos unterstellen, dass sie nicht Norwegen und die Schweiz für eine Art europäische Irredenta halten, die es bei Gelegenheit zu erobern gilt. Dennoch scheint mir, dass man die Vorstellung eines vorpolitischen Europäertums, das den Institutionen der EU vorangeht oder gar ihr normativ höherwertiges Gegenbild darstellt, kaum anders als kulturessenzialistisch verstehen kann. Und nachdem wir solche kulturessenzialistischen Deutungen politischer Identität auf nationaler Ebene mit vielen Mühen überwunden haben, sollten wir uns hüten, nun auf europäischer Ebene wieder damit anzufangen.

Europäischer Verfassungspatriotismus

Ein Gegenmodell dazu bietet Jürgen Habermas mit seinem Konzept des „Verfassungspatriotismus“: Dieses leitet politische Identität nicht aus der Zugehörigkeit zu einer ethnisch oder kulturell definierten Gruppe, sondern aus dem Status als Bürger in einem politischen Gemeinwesen ab. Das Primäre sind hier also die gemeinsamen politischen Institutionen: Das Staatsvolk gründet sich nicht auf irgendwelche dubiosen historischen Wurzeln, sondern darauf, dass Menschen einander im republikanischen Sinne als Mitbürger anerkennen und bereit sind, in einem gemeinsamen Rechtsrahmen ihr Zusammenleben demokratisch (und solidarisch) zu gestalten.

Populär wurde dieses Konzept vor allem im Kontext des deutschen Historikerstreits Ende der 1980er Jahre. Es war dort zunächst auf eine deutsche Identität bezogen, die sich nicht auf einen ethnischen Nationalismus, sondern auf die Werte des Grundgesetzes stützte. Ganz im Sinne der „postnationalen Konstellation (ebenfalls Habermas) lässt es sich jedoch auch auf überstaatliche Verfassungsordnungen wie die Europäische Union übertragen. Auch diese bietet ihren Bürgern einen gemeinsamen Rechtsrahmen und kann damit den Bezugspunkt für einen europäischen Verfassungspatriotismus bilden. Dieser bedeutet natürlich nicht, dass man jede einzelne Regelung der EU-Verträge bejaht, aber doch, dass man deren grundsätzliche Werteordnung und insbesondere die Zugehörigkeit der Unionsbürger zu einem gemeinsamen politischen Gemeinwesen anerkennt. Oder, wenn man so will: zu „einem größeren sozialen Ganzen– das sich aber nicht ethnisch-kulturalistisch, sondern politisch-republikanisch definiert.

Die Währungsunion als „Schicksalsgemeinschaft“?

In diesem Zusammenhang gewinnt dann auch das Wort von der Währungsunion als „Schicksalsgemeinschaft“ einen anderen Sinn. Denn all die Politiker, die diesen Begriff verwendet haben, meinen ihn natürlich nicht völkisch-nationalistisch. Vielmehr geht es ihnen ganz pragmatisch darum, dass das, was mit dem Euro geschieht, die Bürger in der gesamten Eurozone betrifft, sodass eine rein nationale Wirtschaftspolitik unmöglich geworden ist. Man mag die Formulierung allzu pathetisch finden (und ich persönlich würde sie deshalb nicht gebrauchen), aber letztlich beschreibt sie lediglich die Tatsache, dass die Euro-Mitglieder sich in der Währungspolitik institutionell aneinander gebunden haben und die Bindung nur mit extremen ökonomischen und politischen Verwerfungen wieder gelöst werden kann. (Was übrigens auch der Sinn der Sache war.)

Wenn Angela Merkel „Scheitert der Euro, dann scheitert Europa“ sagt, so meint sie damit nicht, dass bei einem Zerfall der Währungsunion der europäische Kontinent im Meer versinken wird. Was sie zum Ausdruck bringt, ist vielmehr, dass dann die Verfassungsordnung der EU als supranationales politisches Gemeinwesen in Gefahr wäre. Nun kann man mit Fug und Recht bezweifeln, ob die Politik der Bundesregierung das beste Mittel ist, um diese Gefahr abzuwenden. Aber Merkels Analyse scheint mir nicht von der Hand zu weisen: Wenn die Krise so weit eskaliert, dass Staaten zum Austritt aus dem Euro gezwungen werden, dann dürfte das zu einem heftigen Wiederaufleben nationaler Ressentiments führen und die weitere Entwicklung einer überstaatlichen Demokratie auf Grundlage der Unionsbürgerschaft für lange Zeit schwer belasten oder gar unmöglich machen.

Mitbürger in einem supranationalen Gemeinwesen

Nun kann man natürlich auch der Meinung sein, dass Unionsbürgerschaft und überstaatliche Demokratie sowieso nichts Gutes sind. Man kann sich für eine Wiederherstellung nationaler Vetorechte einsetzen, für eine Entmachtung der Kommission und des Europäischen Parlaments, für eine Entflechtung der europäischen Gesellschaften, für einen Rückzug in den Kokon der einzelstaatlichen Souveränität. Man kann sogar denken, dass das für sämtliche Staaten auf dem Kontinent das Beste wäre und man deshalb auch allen anderen einen Gefallen damit täte.

Aber es erscheint mir durchaus angemessen, jemanden, der diese Position vertritt, einen „Europaskeptiker“ oder „Europagegner“ zu nennen. Denn wenn es überhaupt eine politische Haltung gibt, die man sinnvollerweise mit einer europäischen Identität in Verbindung bringen kann, dann diese: dass es besser ist, wenn die Menschen in Europa sich als Mitbürger in einem gemeinsamen politischen Gemeinwesen begegnen, statt nur als Angehörige unterschiedlicher souveräner Staaten. Über die genaue Ausgestaltung dieses Gemeinwesens können, ja müssen wir als europäische Bürger einen offenen Diskurs führen. Gerade jemand, dem die europäische Demokratie am Herzen liegt, muss bereit sein, die heutigen Verfahren zu kritisieren. Offensichtlich ist aber, dass die Grundlage eines solchen supranationalen Gemeinwesens nur die Europäische Union sein kann, da nur diese den institutionellen und verfassungsrechtlichen Rahmen bietet, der dafür nötig ist.

Und darum darf man auch „Europa“ sagen, wenn man in Wirklichkeit die EU meint.

PS

Nichts für ungut, liebe Freunde des Europarats: Natürlich gibt es noch weitere überstaatliche politische Institutionen auf diesem Kontinent. Wenn es um Menschenrechte geht, kann man deshalb auch Europa sagen und den Europarat meinen. Aber nur die EU hat auch ein direkt gewähltes Parlament und eigenständige Gesetzgebungskompetenzen – und so etwas sollte zu einem demokratischen Gemeinwesen schon dazugehören.

Bilder: By Koyos (Own work by uploader, made with NASA World Wind.) [Public domain], via Wikimedia Commons.